AGB

I. GELTUNGSBEREICH

A. Personenkreis

Die iffland hören Servicekarte PLUS (in der Folge: Servicekarte PLUS) kann nur von volljährigen Personen erworben werden, die Mitglieder gesetzlicher oder privater Krankenkassen sind. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren kann keine Servicekarte PLUS erworben werden.

B. Hörgerät

Die Servicekarte PLUS gilt für das Hörgerät mit der im Vertrag angegebenen Hörgeräte-Nummer und das damit verbundene Ohrstück (jedoch keine Neuanfertigung der Otoplastik) (in der Folge: Vertragsgegenstand). Die Servicekarte PLUS gilt nur für ein Hörgerät samt Ohrstück (jedoch keine Neuanfertigung der Otoplastik). Träger von zwei Hörgeräten benötigen zweimal die Servicekarte PLUS.

C. Örtlich

Die Leistungen der Servicekarte PLUS können in jeder Filiale der iffland hören GmbH & Co. KG in Deutschland in Anspruch genommen werden.

D. Keine Übertragbarkeit

Die Servicekarte PLUS ist nicht auf eine andere Person oder ein anderes Hörgerät samt Ohrstück (Otoplastik) übertragbar.

II. ERWERB DER SERVICEKARTE PLUS

A. Vertragsschluss

Die Servicekarte PLUS wird durch gesonderten Vertrag zwischen der iffland hören GmbH & Co. KG und dem Käufer eines Hörgerätes (in der Folge: Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co. KG) in der Filiale der iffland hören GmbH & Co. KG erworben, in welcher der Vertragsgegenstand gekauft wird.

B. Bei Abschluss eines Hörgeräte-Kaufvertrags

Der Erwerb der Servicekarte PLUS ist nur mit Kauf eines Hörgerätes möglich. Maßgebend ist das Datum der Rechnung der iffland hören GmbH & Co. KG über den Vertragsgegenstand.

C. Servicekarte PLUS

Mit Abschluss des Vertrags über die Servicekarte PLUS erhält der Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co. KG die Servicekarte PLUS ausgehändigt.

III. LEISTUNGEN

Die nachfolgend dargestellten Leistungen der Servicekarte PLUS werden dem Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co.KG von der iffland hören GmbH & Co.KG nach Vorweisen der Servicekarte PLUS gewährt:

A. Funktion

Während der Laufzeit des Vertrags über die Servicekarte PLUS ist der Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co. KG von der Zahlung eines Eigenanteils bei Reparaturen befreit. Die notwendigen Arbeiten, werden in einer Filiale der iffland hören GmbH & Co.KG in Deutschland oder in einer von iffland hören GmbH & Co. KG beauftragten Hersteller- Reparaturwerkstatt zur Beseitigung von Sachmängeln am Vertragsgegenstand ausgeführt.

Die gesetzlichen Mängelrechte des Vertragspartners der iffland hören GmbH & Co.KG werden durch die Einräumung der Haltbarkeitsgarantie nicht eingeschränkt.

B. Batterien

Der Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co. KG erhält für den Vertragsgegenstand kostenfrei seinen Jahresbedarf an Batterien über die Laufzeit des Vertrags der Servicekarte PLUS.

C. Schallschlauchwechsel

Wenn der Vertragsgegenstand mit einem Schallschlauch ausgerüstet ist, erhält der Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co.KG während der Laufzeit des Vertrags über die Servicekarte PLUS kostenfrei bis zu 4 Schallschlauchwechsel an dem Ohrstück (Otoplastik) pro Jahr.

D. Mikrofon-Abdeckung

Wenn der Vertragsgegenstand mit einer Mikrofon-Abdeckung ausgerüstet ist, erhält der Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co.KG während der Laufzeit des Vertrags über die Servicekarte PLUS kostenfrei bis zu 8 Stück Mikrofon-Abdeckungen pro Jahr.

E. Cerumen-Schutzsystem

Wenn der Vertragsgegenstand mit einem Cerumen-Schutzsystem ausgerüstet ist, erhält der Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co.KG während der Laufzeit des Vertrags über die Servicekarte PLUS kostenfrei bis zu 2 Verpackungseinheiten Cerumen-Schutzsysteme pro Jahr.

IV. LEISTUNGSAUSSCHLUSS

Der Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co.KG kann in folgenden Fällen aus der Servicekarte PLUS keine Leistungen gegen die iffland hören GmbH & Co.KG geltend machen

A. Bei Schäden am Vertragsgegenstand, die im Rahmen von Garantie- oder Serviceleistungen von gesetzlichen Krankenkassen oder von den Hörgeräteherstellern übernommen werden müssen.

B. Bei Schäden am Vertragsgegenstand, welche vom Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co.KG und/oder vom Hörgeräteträger vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.

C. Bei Schäden am Vertragsgegenstand durch das Eindringen von körpereigenen Flüssigkeiten.

D. Bei Schäden am Vertragsgegenstand durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlicher Ereignisse und/oder innerer Unruhen.

E. Bei Schäden am Vertragsgegenstand durch Streik und/oder Aussperrung.

F. Bei Schäden am Vertragsgegenstand durch Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe des Staates und/oder staatlicher Stellen und/oder der Polizei.

G. Bei Schäden am Vertragsgegenstand durch Kernenergie, nukleare Strahlung, radioaktive Substanzen, Röntgenstrahlen und Strahlung bei Kernspintomographie.

H. Neuanfertigung oder Reparaturen an der Otoplastik oder im Falle von In-dem-Ohr Hörsystemen, die Neuanfertigung oder Reparaturen der Hohlschale.

I. Hörbrillen

M. Diebstahl

V. VERTRAGSDAUER

A. Reguläre Vertragsdauer

Der Vertrag über die Servicekarte PLUS läuft für einen Zeitraum von sechs Jahren gerechnet ab Erhalt des Vertragsgegenstands. Für den Zeitpunkt des Erhaltes des Vertragsgegenstands ist das Datum der Rechnung der iffland hören GmbH & Co. KG über den Vertragsgegenstand maßgebend.

B. Erlöschen der Ansprüche

Alle Ansprüche aus der Servicekarte PLUS erlöschen, wenn der Vertragsgegenstand endgültig nicht mehr nutzbar ist, z.B. wegen Zerstörung, Verlust usw., mit dem Zeitpunkt des Schadenseintritts. Das Gleiche gilt, wenn eine Instandsetzung des Vertragsgegenstands technisch oder wirtschaftlich unvertretbar ist. Wenn der Vertragsgegenstand endgültig nicht mehr nutzbar ist, kann der Restwert der betreffenden Servicekarte PLUS auf den Kaufpreis einer neuen Servicekarte PLUS für ein neues Hörgerät der iffland hören GmbH & Co. KG angerechnet werden. Eine Auszahlung des Restwertes an den Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co.KG ist nicht möglich.

Der Restwert der Servicekarte PLUS über den nicht mehr nutzbaren Vertragsgegenstand berechnet sich anteilig nach den vom Zeitpunkt des Kaufs des neuen Hörgeräts an gerechnet noch bis zum Ablauf des vom Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co.KG bezahlten Jahres der Laufzeit des Vertrages betreffend die Servicekarte PLUS über den nicht mehr nutzbaren Vertragsgegenstand verbleibenden vollen Monaten.

C. Kündigung

1. Ordentliche Kündigung

Der Vertrag über die Servicekarte PLUS kann von dem Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co.KG jährlich gekündigt werden. Die Kündigung ist von dem Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co.KG in Textform zu erklären.Die Kündigung ist zu richten an:

iffland hören GmbH & Co.KG
Kronprinzstr. 11
70173 Stuttgart

Die Kündigung muss bis spätestens 1 Monat vor Ablauf des laufenden Jahres der Laufzeit des Vertrags über die Servicekarte PLUS bei der iffland hören GmbH & Co.KG eingegangen sein.

2. Fristlose Kündigung

Bei vorsätzlichen Verstößen des Vertragspartners der iffland hören GmbH & Co. KG gegen diese Vertragsbedingungen behält sich die iffland GmbH & Co. KG das Recht vor, den Vertrag über die Servicekarte PLUS vorzeitig ohne Entschädigung fristlos zu kündigen. Im Falle der fristlosen Kündigung durch die iffland hören GmbH & Co.KG ist keine Anrechnung des Restwertes der Servicekarte PLUS auf den Kaufpreis einer neuen Servicekarte PLUS möglich. Eine Auszahlung des Restwertes an den Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co.KG ist nicht möglich.

VI. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

A. Preis

Der von der iffland hören GmbH & Co.KG angebotene Preis für die Servicekarte PLUS ist bindend.

B. Zahlungstermin

Der Preis der Servicekarte PLUS ist von dem Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co.KG an die iffland hören GmbH & Co.KG jährlich im Voraus pro Jahr der Laufzeit des Vertrags über die Servicekarte PLUS zu bezahlen.

Der jährliche Preis ist innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des neuen Jahres der Laufzeit des Vertrages über die Servicekarte PLUS zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes auf dem Konto der iffland hören GmbH & Co. KG maßgebend.

Der Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co.KG kann Leistungen aus der Servicekarte PLUS erst nach vollständiger Bezahlung des Preises der Servicekarte für das jeweilige Jahr der Vertragslaufzeit beanspruchen.

C. Skontoverbot

Der Preis der Servicekarte PLUS ist von dem Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co. KG ohne jeden Abzug zu leisten.

D. Aufrechnungsverbot

Die Aufrechnung durch den Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co.KG ist nur möglich mit Ansprüchen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

VII. KARTENVERLUST

Verliert der Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co. KG die Servicekarte PLUS, hat er die iffland hören GmbH & Co. KG darüber unverzüglich zu informieren. Diese Information ist dem Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co.KG in jeder Filiale der iffland hören GmbH & Co.KG in Deutschland möglich und an keine Form gebunden.Der Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co.KG erhält nach dem Zugang der dargestellten Information über den erlittenen Kartenverlust von der iffland hören GmbH & Co.KG eine neue Servicekarte PLUS als Ersatz.

VIII. RÜCKERSTATTUNG

Bei Ableben des Vertragspartners erlischt der Anspruch auf anteilige Auszahlung der verbleibenden Vertragsdauer gegenüber Dritten.

IV. ERFÜLLUNGSORT

Soweit sich aus dem Vertrag über die Servicekarte PLUS nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der iffland hören GmbH & Co. KG, Kronprinzstr. 11, 70173 Stuttgart. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt.

X. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

XI. WIDERRUFSMÖGLICHKEIT

Der Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co.KG kann seine Erklärung zum Abschluss des Vertrags über die Servicekarte PLUS innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-mail) oder – wenn ihm die Servicekarte PLUS vor Fristablauf überlassen wurde – durch Rücksendung der Servicekarte PLUS widerrufen. Die Frist zur Erklärung des Widerrufs beginnt mit Abschluss des Vertrags über die Servicekarte PLUS und nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Servicekarte PLUS.

Der Widerruf ist zu richten an:

iffland hören GmbH & Co.KG
Kronprinzstr.11
70173 Stuttgart.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co.KG die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Vertragspartner der iffland hören GmbH & Co.KG der iffland hören GmbH & Co.KG insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten.